Sie sind sich noch gar nicht sicher, ob Sie für Ihr Kind überhaupt eine psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen sollten, möchten sich erst einmal beraten lassen oder erwarten eine Hilfestellung für die Entscheidung, welche Therapierichtung für die Störung Ihres Kindes angebracht wäre?
Vor Beginn einer Akutbehandlung oder einer Richtlinienpsychotherapie Ihres Kindes ist die Abklärung des therapeutischen Bedarfes in Form einer sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde vorgegeben.
Diese dient der Beratung, Information und Klärung des individuellen Behandlungsbedarfes:
orientierende diagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung
differentialdiagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung
Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfes und Empfehlung über die weitere Behandlung
psychotherapeutische Invervention
Hinweise zu weiteren Hilfemöglichkeiten (Klinik, Jugendhilfe, Beratungsstellen)
individuelle Patienteninformation mit schriftlichem Befundbericht
Dazu stehen max. 250 Min. für den Patienten und max. 100 Min. für seine Bezugspersonen zur Verfügung, die in Sitzungen von 25 bzw. 50 Min erfolgen können.
Sie können danach – bei entsprechender Diagnose – die Probatorik bzw. Therapie in meiner oder in einer anderen Praxis beginnen.
Kann eine Psychotherapeutische Sprechstunde auch als Videosprechstunde stattfinden?
Eine psychotherapeutische Sprechstunde kann auch als Videosprechstunde stattfinden.
Je nach Alter und Fragestellung kann zu Hause die online gestützte testpsychologische Untersuchung stattfinden. So sparen Sie und wir Zeit und kommen schneller zu den Lösungsansätzen für Ihre Problematik.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.