Close

Erstgespräch

Im Erstgespräch sollten im Beisein Ihres Kindes nicht nur dessen Konflikte und Probleme Dritter mit ihm erörtert werden. Ihr Kind hat ganz bestimmt auch viele Stärken und Fähigkeiten, die Sie würdigen können.

Wer sollte beim Erstgespräch dabei sein?

Kommen Sie nach Möglichkeit als sorgeberechtigte Eltern gemeinsam. Leben Sie getrennt und üben Sie das gemeinsame Sorgerecht aus, benötigt der vorstellende Elternteil eine Zustimmung des abwesenden Elternteils. Am Besten zeigen Sie Ihre Fürsorge für das gemeinsame Kind und kommen Sie jeweils selbst zu einem Erstgespräch. So haben Sie Gelegenheit, mir Ihre Sicht im Hinblick auf die Entwicklung und Symptomatik Ihres Kindes darzulegen. Ist Ihr Kind in einer Jugendhilfeeinrichtung und soll von einem*er Mitarbeiter*in dort vorgestellt werden, benötigt diese*er eine Entbindung von der Schweigepflicht bzw. eine Vollmacht die Behandlung einzuleiten.
Ist Ihr Kind noch im Kindergarten oder der Grundschule empfiehlt es sich im Regelfall zum Erstgespräch nicht mit dem Kind zu kommen.

Kann ein Erstgespräch auch als Telefon- oder Videosprechstunde stattfinden?

Ein Erstgespräch kann nicht als Telefon- oder Videosprechstunde stattfinden. 

Was ist zum Erstgespräch mitzubringen?

So sparen wir uns viel Zeit und können diese für das Kennenlernen nützen. 

Beratungstermin? Wir helfen Ihnen weiter!