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Psychotherapeutische Sprechstunde

Sie sind sich noch gar nicht sicher, ob Sie für Ihr Kind überhaupt eine psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen sollten, möchten sich erst einmal beraten lassen oder erwarten eine Hilfestellung für die Entscheidung, welche Therapierichtung für die Störung Ihres Kindes angebracht wäre?

Vor Beginn einer Akutbehandlung oder einer Richtlinienpsychotherapie Ihres Kindes ist die Abklärung des therapeutischen Bedarfes in Form einer sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde vorgegeben. 

Diese dient der Beratung, Information und Klärung des individuellen Behandlungsbedarfes:

  • orientierende diagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung
  • differentialdiagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung
  • Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfes und Empfehlung über die weitere Behandlung
  • psychotherapeutische Invervention
  • Hinweise zu weiteren Hilfemöglichkeiten (Klinik, Jugendhilfe, Beratungsstellen)
  • individuelle Patienteninformation mit schriftlichem Befundbericht 


Dazu stehen max. 250 Min. für den Patienten und max. 100 Min. für seine Bezugspersonen zur Verfügung, die in Sitzungen von 25 bzw. 50 Min erfolgen können. 

Sie können danach – bei entsprechender Diagnose – die Probatorik bzw. Therapie in meiner oder in einer anderen Praxis beginnen.

Kann eine Psychotherapeutische Sprechstunde auch als Telefon- oder Videosprechstunde stattfinden?

Eine psychotherapeutische Sprechstunde kann nicht als Telefon- oder Videosprechstunde stattfinden.

Was aber zu Hause – je nach Alter und Fragestellung – teilweise erfolgen kann, ist die online gestützte testpsychologische Untersuchung. So sparen Sie und wir Zeit und kommen schneller zu den Lösungsansätzen für Ihre Problematik. 

Beratungstermin? Wir helfen Ihnen weiter!