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Erstgespräch

Im Erstgespräch sollten im Beisein Ihres Kindes nicht nur dessen Konflikte und Probleme Dritter mit ihm erörtert werden. Ihr Kind hat ganz bestimmt auch viele Stärken und Fähigkeiten, die Sie würdigen können.

Bitte schicken Sie uns vor dem Erstgespräch die notwendigen Dokumente per Medflex oder postalisch zu (siehe Kasten rechts). Die Registrierung in Medflex und nähere Informationen dazu finden Sie unter Kontakt & Termine. 

Wer sollte beim Erstgespräch dabei sein?

Kommen Sie nach Möglichkeit als sorgeberechtigte Eltern gemeinsam mit dem Schulkind. ist Ihr Kind noch im Kindergarten oder in der Grundschule empfiehlt es sich im Regelfall nicht, mit dem Kind zum Erstgespräch zu kommen. 

Leben Sie getrennt und üben Sie das gemeinsame Sorgerecht aus, benötigt der vorstellende Elternteil eine Zustimmung des abwesenden Elternteils. Am besten zeigen Sie Ihre Fürsorge für das gemeinsame Kind, indem Sie jeweils selbst zu einem Erstgespräch kommen. So haben Sie Gelegenheit, mir Ihre Sicht im Hinblick auf die Entwicklung und krankheitswertige Symptomatik Ihres Kindes darzulegen. 

Ist Ihr Kind in einer Jugendhilfeeinrichtung und soll von einem*er Mitarbeiter*in dort vorgestellt werden, benötigt diese*er eine Entbindung von der Schweigepflicht bzw. eine Vollmacht die Behandlung einzuleiten.

Bei Jugendlichen ab ca. 15. LJ kann es angebracht sein, dass diese*er zuerst alleine das Gespräch führt und seine Nöte, Anliegen und Sichtweise darlegen kann. Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Kind darüber, wie es sich das Erstgespräch vorstellt. 

Kann ein Erstgespräch auch als Telefon- oder Videosprechstunde stattfinden?

Ein Erstgespräch kann nicht als Telefon- oder Videosprechstunde stattfinden. 

Was ist vor dem Erstgespräch an uns zu senden bzw. zum Ersttermin mitzubringen?

So sparen wir uns viel Zeit und können diese für das Kennenlernen nützen. 

Beratungstermin? Wir helfen Ihnen weiter!