Die Akutbehandlung ist eine zeitnahe psychotherapeutische Intervention im Anschluss an die sog. Sprechstunde zur Vermeidung von Fixierungen und Chronifizierungen psychischer Symptomatik.
Sie dient der kurzfristigen Entlastung und strebt keine umfassende Bearbeitung zugrunde liegender Einflussfaktoren einer psychischen Erkrankung an. Sie dient lediglich der Verbesserung akuter psychischer Krisen- und Ausnahmezustände.
Reicht diese Akutbehandlung nicht aus, bereiten wir Sie bzw. ihr Kind auf eine reguläre psychotherapeutische ambulante Behandlung, teilstationäre oder stationäre kinder- und jugendpsychiatrische, psychosomatische Maßnahme vor. Es können auch Maßnahmen der Jugendhilfe angezeigt sein.
Die Akutbehandlung findet als Einzelbehandlung in Einheiten mit mind. 25 Min. statt und kann max. 750 Min. incl. der Bezugspersonenstunden in Anspruch genommen werden. Sie muss ihrer Krankenkasse vor Beginn angezeigt werden und wird im Falle einer späteren regulären Therapie auf das zu bewilligende Therapiekontingent angerechnet.
Kann eine Aktubehandlungssitzung auch als Telefon- oder Videosprechstunde stattfinden?
Eine Akutbehandlungssitzung kann in begründeten Fällen (z.B. infektiöse Erkrankung) als Videosprechstunde stattfinden. Bitte sprechen Sie diese Option rechtzeitig mit uns ab.