Diese Sitzungen dienen der weiteren diagnostischen Klärung, der Indikationsstellung, zur Feststellung der Eignung der Patient*in für ein bestimmtes Therapieverfahren sowie der prognostischen Einschätzung. Am Ende erfolgt evtl. die Einleitung einer ambulanten Einzel- bzw. Gruppenpsychotherapie in Form von Kurz- oder Langzeittherapie. Sie umfassen im Regelfall mind. zwei und max. sechs Sitzungen mit dem Kind/Jugendlichen und seinen Bezugspersonen.
Eine gründliche Abklärung des subjektiven Schweregrades der Beeinträchtigung, der individuellen und familiären Ressourcen, der Behandlungsvoraussetzungen wie regelmäßiges Kommen über einen längeren Zeitraum, der Therapieform als Einzel– und/oder Gruppentherapie, der Therapiemotivation und Veränderungsfähigkeit ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Richtlinientherapie durch die Krankenkasse.
Ich bemühe mich um ein umfassendes Verständnis des bisherigen Werdeganges, der Lebensgeschichte des/der Patienten*in und seiner Bezugspersonen. Wir müssen gemeinsam im Verlauf nachvollziehen können, worin die subjektive Kränkung, die Blockade der Lebensenergie, die Kommunikationsstörung und die Ursache für das krankheitswertige Verhalten besteht bzw. was es aufrecht erhält. Bei der Erhebung des psychischen Befundes und der Diagnosestellung helfen mir auch diverse testdiagnostische Verfahren und mindestens eine Spielbeobachtung.
Eine nachhaltige Persönlichkeitsentwicklung und somit eine zufriedenere oder gesündere Lebensweise kann nur von der/dem Patienten*in selbst durch die Übernahme von Verantwortung für sein/ihr eigenes Handeln und Unterlassen erreicht werden. Dazu ist es notwendig, dass die Verantwortungsbereiche zwischen den Generationen klar abgegrenzt und wahrgenommen werden. Die Bezugspersonenstunden können aber eine evtl. notwendige Eigentherapie eines Elternteiles oder Paares nicht ersetzen.
Somit steht zum Beginn die Bereitschaft zur Offenheit und zur Aufnahme einer therapeutischen Beziehung im Vordergrund. Dies benötigt Zeit, Geduld und ausreichend Sicherheit.
Im Falle einer Indikation für eine Gruppentherapie können auch probatorische Sitzungen in der jeweiligen Gruppe indiziert sein, um eine Eignung für diese Behandlungsform gemeinsam zu überprüfen bzw. die Bereitschaft für die Gruppentherapie herzustellen.
Vor der Aufnahme der eigentlichen Therapie müssen auch evtl. mitbedingende organische Ursachen für das psychische Leiden oder Kontraindikationen abgeklärt werden. Deswegen erhalten Sie eine Überweisung zur Erstellung eines Konsiliarberichtes durch den Haus- bzw. Facharzt Ihres Kindes.
Am Ende der Probatorik entscheiden beide Seiten sich dafür, sich auf die therapeutische Beziehung einzulassen. Wir besprechen einen vorläufigen Behandlungsplan, den gemeinsamen Therapievertrag und stellen dann den Antrag zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Kann eine probatorische Sitzung auch als Telefon- oder Videosprechstunde stattfinden?
Eine probatorische Sitzung ist in besonderen Fällen (z.B. nach vorheriger Akuttherapie, einzelne Bezugspersonen leben weit vom Wohnort des Kindes entfernt,…) grundsätzlich auch als Videosprechstunde möglich. Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit uns, damit wir klären können, ob diese Option in ihrem Falle nach den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung möglich und sinnvoll ist und wie die technischen und datenschutzrechtlichen Bedingungen dafür sind.
Kann eine probatorische Sitzung noch während eines Klinikaufenthaltes stattfinden?
Um eine Anschlussbehandlung nach einem Klinikaufenthalt möglichst ohne längere Unterbrechung der therapeutischen Versorgung gewährleisten zu können, ist es möglich, die Probatorik bereits während des Klinikaufenthaltes zu beginnen.