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LEADPEAK
Sie sind sich noch gar nicht sicher, ob Sie für Ihr Kind überhaupt eine psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen sollten, möchten sich erst einmal beraten lassen oder erwarten eine Hilfestellung für die Entscheidung, welche Therapierichtung für die Störung Ihres Kindes angebracht wäre?
Vor Beginn einer Akutbehandlung oder einer Richtlinienpsychotherapie Ihres Kindes ist die Abklärung des therapeutischen Bedarfes in Form einer sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde vorgegeben.
Diese dient der Beratung, Information und Klärung des individuellen Behandlungsbedarfes:
Dazu stehen max. 250 Min. zur Verfügung, von denen max. 100 Min. für die Bezugspersonen zur Verfügung stehen, die in Sitzungen von 25 bzw. 50 Min erfolgen können.
Sie können danach – bei entsprechender Diagnose – die Probatorik bzw. Therapie in meiner oder in einer anderen Praxis beginnen. Im letzteren Falle benötigen Sie eine sog. PTV11 Bescheinigung von mir.
Kann eine Psychotherapeutische Sprechstunde auch als Videosprechstunde stattfinden?
Eine psychotherapeutische Sprechstunde kann je nach Alter und Fragestellung auch als Videosprechstunde stattfinden. So kann z.B. zu Hause die online gestützte testpsychologische Untersuchung stattfinden, der Aufnahmebogen bei getrennt lebenden Elternteilen gemeinsam besprochen werden. So sparen Sie sich Zeit und Geld für die An- und Rückfahrt. Es bieten sich auch Hybridsitzungen an, d.h. ein z.B. getrennt lebender Elternteil, eine Lehrkraft oder ein*e Errzieher*in aus einer Jugendhilfeeinrichtung kann zu dem Gespräch in Präsenz in der Praxis Online (zu einigen Fragestellungen) hinzugeschaltet werden.
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